Mit Hunden nach Schottland

  • Hallo,


    ich hoffe, ich habe hier das neue "alte" Forum wieder gefunden. Aber "Bild des Monats" etc. lassen doch darauf schließen :)


    Heute war ich mal auf dem Pet travel sheme. Habe ich es richtig verstanden, daß Hunde wie bisher einreisen dürfen, also eine Titer-Bestimmung (Tollwut) auch weiterhin nicht erforderlich ist?


    Mal abgesehen davon, daß wir noch garicht wissen, ob wir dieses Jahr überhaupt losziehen, hängt es vor allem von dieser Untersuchung ab. Denn ich habe keine Lust, über 600.- bezahlen zu müssen, um überhaupt die Hunde mitnehmen zu dürfen. :rolleyes: Und wenn ich dann noch an die NC500 denke, auf der ich 2019 stellenweise gelandet bin, hebt das die Motivation nicht gerade.

    Auf der anderen Seite gibt es aber nach wie vor versteckte Ecken in Schottland, auch wenn sie weniger werden. Außerdem braucht meine Schwester regelmäßig ihre Care-Pakete aus Bayern. Post lohnt sich ja seit dem Brexit nicht mehr, die Preise für ein Paket nach Schottland sind ja heftigst geworden.


    Aber egal, mal sehen wie es weitergeht, und was das Jahr so bringt.


    Viele Grüße


    Clemens

  • Mit den Einfuhrbestimmungen von EU-Hunden nach UK habe ich mich noch nicht weiter befasst. Aber dazu hast du ja bereits das PETS konsultiert.


    Interessanter wird es jedoch, den EU-Hund aus dem Drittland (UK) zurück in die EU zu bringen. Noch ist UK ein sog. "nicht gelistetes Drittland", so dass für die Wiedereinfuhr des EU-Hundes die Titerbestimmung erforderlich ist. Als Lesestoff empfehle ich für den Einstieg die Seite des BMEL, die Links zu den maßgebenden EU-Verordnungen enthält. Diese Verordnungen sind keineswegs neu; sie gelten seit dem 1.1.21 halt auch für die (Wieder-)Einfuhr aus UK. Meine persönliche Vermutung ist, dass UK irgendwann auf die Liste kommt, in der Schweiz, Andorra, Island, Gibraltar usw. (die Länder, die auf der BMEL-Seite in der ersten Kategorie aufgeführt sind) genannt sind, dann ist die Wiedereinfuhr wie bisher mit Heimtierausweis, Chip und gültiger Tollwutimpfung machbar. Wann der entsprechende Anhang zur Verordnung geändert wird - wer weiß. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das auf der Agenda in Brüssel weit oben steht... Bis dahin ist UK, wie gesagt, ein nicht gelistetes Drittland.

    Wir waren über den 1.11.2019, also eines der vorhergehenden Brexit-Daten, mit dem Hund in Schottland und haben die Titerbestimmung gemacht. Mit den beiden Vorgänger-Hunden haben wir sie noch für die Einfuhr nach UK gebraucht. Das gute daran: Wenn die Tollwutimpfung immer rechtzeitig gemacht wird, gilt die Titerbestimmung weiter.

  • Hallo Borderli,


    ja, die Rückkehr ist möglicherweise auch nicht ganz ohne, das stimmt. Aber damit hätte ich mich beschäftigt, wenn ich weiß, ob wir überhaupt rüberkommen. Denn 600.- für Titerbestimmung? Damit weiß ich dann doch Besseres anzufangen. Zumindest würde ich den Betrag auf 2 Jahre strecken, dann ganz ohne Schottland dürfte einfach nicht gehen...


    Viele Grüße

    Clemens

  • Guter Hinweis! Ich bin der Sache mal auf den Seiten der EU nachgegangen und kann jetzt die Rechtsgrundlagen präsentieren:


    Grundlage für unser Ausgangsproblem ist die VO (EU) Nr. 576/2013, die das Verbringen bestimmter Heimtiere in der EU und die Einfuhr dieser Heimtiere aus Drittländern regelt.

    Im vorliegenden Fall ist Artikel 12 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 13 Abs. 2 der o.a. VO maßgebend.

    Link dazu: "Heimtier-VO"


    Artikel 13 Abs. 2 der VO ist die Ermächtigung für die Kommission, eine Durchführungsverordnung zu erlassen, die eine Liste der Gebiete und Drittländer enthält, die einen Antrag auf Aufnahme in die Liste (Anm.: Hier ist die Liste nach Artikel 13 Abs. 1 VO gemeint) gestellt haben und darin nachgewiesen haben, dass sie in Bezug auf Heimtiere bestimmte, in diesem Absatz näher genannte Kriterien erfüllen.

    Großbritannien hat offenbar einen entsprechenden Antrag gestellt, über den noch nicht entschieden ist, und ist jetzt in der Liste in Anhang II Teil 2 der DVO (EU) Nr. 577/2013, zuletzt geändert mit Wirkung zum 01.01.2021, aufgeführt. Diese Änderung wurde im Amtsblatt der Union L415 vom 10.12.2020 (hier: ab Seite 39) veröffentlicht.

    Link dazu: aktuelle DVO (Abl. L415 vom 10.12.2020, Seite 39ff)


    Gut, dann hat sich die Sache mit dem Titer in allgemeines Wohlgefallen aufgelöst, und Heimtierausweis, Chip und gültige Tollwutimpfung reichen aus. Wenn die Briten bei ihrer bisherigen Regelung bleiben, ist das erfreulich!