Waren (Whisky) von Schottland nach Deutschland richtig verzollen

  • Servus Forum,

    da ich im Juni nach zwei Jahren wieder in Schottland unterwegs bin und ich die Hoffnung habe den einen oder anderen schönen Tropfen zu finden, wolle ich eure Erfahrung mit dem "richtigen Verzollen" von einer Whiskymenge über einen Liter abfragen.

    Wie funktioniert das und wo muss ich das machen?

    Macht man das bei der Destillerie oder im Geschäft?

    Wo bekommt man die UK Steuer erstattet?

    Oder passiert das am Flughafen oder Schiffsterminal und man muss nochmals 2 Stunden mehr einplanen und den Vorgang vernünftig abschließen zu können ohne das Flugzeug / Schiff zu verpassen.

    Leider habe ich mir in der Vergangenheit nie darüber Gedanken gemacht, ich wurde nur bei der Einreise gefragt ob ich was zu verzollen habe, aber bei der Ausreise ???



    Meine Erfahrung mit der Schweiz war.

    Ich bekommen beim Händler eine Rechnung mit der ausgewiesenen retoure Steuer, geh zum Schweizer Zoll und bekomme das Geld.

    Dann hole ich meine Ware und gehe zum deutschen Zoll und bezahle da meine Steuer.

    Hier war aber der Händler direkt an der Grenze, also relativ einfach.



    Ich möchte alles gerne richtig machen aber den Briten die Steuern nicht lassen.



    Für eure Erfahrung wäre ich euch dankbar.



    Sonnige Grüße aus München

    Heinz

  • ClemensIV :


    Ich glaube, dass Deine Erfahrungen mit der Versandoption zwar bei Online Käufen hilfreich sein könnte, aber Heinz fragte nach der

    persönlichen Direktmitnahme aus Schottland. Das ist -glaube ich- etwas anderes und spätestens im Mai hätte ich das selbige gefragt.

    Denn man fährt ja irgendwie einige Distillerien an um sich doch vielleicht die ein oder andere Flasche in den Kofferraum zu packen.


    Sei's drum - mich interessiert das eben so und ich möchte auch gern ein gewisses Vorwissen über die Verfahrensweise parat haben.

    ...denke nie gedacht zu haben, denn das Denken der Gedanken ist gedankenloses Denken ! :eule

  • Heinz

    da du auch im Fassstark unterwegs bist hat Ostfriese seine Erfahrungen hier niedergeschrieben. ;)

    Wobei es wohl noch nicht gang und gäbe ist das man die GB-Steuer sich erstatten lassen kann.

    andere Erfahrungen sind mir auch noch nicht untergekommen.

    Werden es im Herbst eigene Erfahrungen machen und kundtun.

  • Ob ein Händler die Steuer zurückerstattet liegt in seinem Ermessen (freiwilliges Entgegenkommen). D. h. er kann, muss aber nicht. Für viele kleinere Händler lohnt sich der Aufwand nicht, gerade wenn die Fälle (weitab von Landesgrenzen) eher selten sind. Ob die Destillen in Schottland das überhaupt anbieten, müsste man jeweils nachfragen.

    Bei der Ausfuhr lässt man sich das entsprechende Ausfuhr-Formular (keine Ahnung ob es das überhaupt in GB gibt) bzw. die Rechnung (unbedingt auf eigenen Namen mit Anschrift) abstempeln = Nachweis Export.


    Hat man Einfuhr-Abgaben zu zahlen, geht man mit der Rechnung/dem Formular zum Schalter des Einfuhrlandes und die rechnen einem aus, was zu zahlen ist, man bekommt einen Beleg und noch ein Stempelchen.


    Das abgestempelte Dokument (Exportnachweis) kommt irgendwann zurück zum Händler und er kann daraufhin die MwSt rückerstatten. Entweder bringt man es persönlich vorbei oder kann es (das Original) - nach Absprache mit dem Händler - per Post zusenden (mit Bankdaten zum Überweisen der MwSt). Der Zeitraum für die Rückerstattung schwankt von Händler zu Händler, mal sind es nur ein paar Monate, manchmal ein Jahr, darüber geht es meist nicht mehr.


    Dann gibt es natürlich auch noch Global Blue/Tax free shopping. Das wird man sicher auch in GB kennen ;) (sehe gerade, da hat sich natürlich was geändert) . Vorgehen wie oben, nur dass man hier nicht selber zum Händler muss sondern der Anbieter dieses Service die Abwicklung für einen übernimmt. Auszahlung der MwSt (bzw. dem, was davon übrig bleibt, weil die sich das auch gut bezahlen lassen) entweder an einem grenznahen Schalter der Firma oder manchmal gibt es solche Stellen auch an grösseren Bahnhöfen, vermutlich auch an Flughäfen ...(Orte werden sicher in der App angezeigt, die es inzwischen auch gibt)


    Das sind meine Erfahrungen bezüglich Export aus der EU in ein Nicht-EU-Land. Umgekehrt wird es ähnlich ablaufen.


    Meine Erfahrung (Einkauf D in die CH importiert) beschränken sich allerdings auf Grenzübertritte mit dem Auto. Beim Fliegen haben wir es bislang vermieden, über Freigrenzen mitzubringen, weil die korrekte Verzollung allenfalls zu viel Zeit gekostet hätte (und 15,- CHF/Liter bei Mengen über der 1l Freigrenze für Hochprozentiges ist auch nicht gerade wenig Geld - vor allem, wenn man davon ausgehen muss, die MwSt nicht zurück zu erhalten und allenfalls auch noch die MwSt für das Land, in das man importiert, zahlen zu müssen).



    Am Schweizer Zoll Geld erhalten :?: Das würde mich jetzt doch sehr wundern ...

    Am CH Zoll gibt es den Stempel, am D Zoll zahlst du die Abgaben/evtl. auch Steuern, beim Händler bekommst du das Geld zurück.

    :)



    Please allow overtaking. Frustration causes accidents. :pin

  • Ja in der Schweiz habe ich das Geld vom Händler bekommen. Der war ja gleich neben dem Zoll.- :hey


    @ Koko, da sind mir zu viele vielleicht´s, und es scheint dass sich die Händler das aussuchen was sie manchen.

    Meine letzte Info war: Bei seriösen Abläufen wird die Steuer in GB direkt beim Kauf abgezogen und somit und auf der Rechnung vermerkt.

    Beim Einführen der Ware versteuerst du dann im Land. - Das wäre auch in meinen Augen das sinnvollste.


    Wenn du mit der Fähre unterwegs bist kann das einfacher sein, da es oft die Holländer nicht wirklich interessierst was du mitbringst.

    Hier habe ich schon öfter gehört, dass man zwar was anmelden wollte, den holländischen Zöllner wohl der Aufwand für z.B. 10 Flaschen zu viel war und die Leute einfach durchgewunken hat.


    Wie gesagt ich bin erst am Anfang der Recherche und bis Juni werde ich schon genauer wissen was auf mich zu kommt.

    Im schlimmsten Fall muss ich mir halt genau überlegen ob mir zweifaches Versteuern Wert ist.


    Aber schon mal Danke


    Heinz

  • Meine letzte Info war: Bei seriösen Abläufen wird die Steuer in GB direkt beim Kauf abgezogen und somit und auf der Rechnung vermerkt.

    Beim Einführen der Ware versteuerst du dann im Land. - Das wäre auch in meinen Augen das sinnvollste.

    Das Versteuern von Waren, von denen in GB TAX abgezogen und dies auch auf der Rechnung ersichtlich ist,

    ist nach Einfuhr nicht nur sinnvoll sondern auch verpflichtend. Aber Heinz, du hast damit völlig Recht. Eine Nachversteuerung, das wäre auch für mich in solchem Fall der einzige und richtige Weg.

    Auch wenn z.B. der höllendische Zoll (für Ersteinfuhrland in die EU) etwas desinteressiert das Ganze angeht und größtenteils durchwinkt, hat man die Pflicht seine Waren ohne TAX letztendlich dem deutschen Zoll zur Versteuerung vorzulegen. So habe ich das auf den Webseiten des Zolls interpretiert.

    Es ist halt ein Thema, womit man sich nun beschäftigen muß. Ob man will oder nicht.


    PS: Zumindest spart man bei persönlicher Mitnahme aus Schottland die nicht unerheblichen Versandkosten... ;)

    ...denke nie gedacht zu haben, denn das Denken der Gedanken ist gedankenloses Denken ! :eule

  • Meine letzte Info war: Bei seriösen Abläufen wird die Steuer in GB direkt beim Kauf abgezogen und somit und auf der Rechnung vermerkt.

    Beim Einführen der Ware versteuerst du dann im Land. - Das wäre auch in meinen Augen das sinnvollste.

    Das kenne ich wiederum nur vom Möbelkauf in Deutschland, da werden die Möbel dann aber auch vom Händler in die Schweiz geliefert und er übernimmt auch die Grenzformalitäten, das Versteuern etc. ;) .


    Wenn das in GB so möglich ist, wie ihr sagt, ist's ja o. k. :) .

    (Im Fall D-CH bleibt der Händler allerdings auf den (Steuer-) Kosten sitzen, wenn er netterweise die MwSt direkt abzieht (ich erinnere mich gerade, dass uns das doch schon mal so verrechnet wurde - war eine "ungeplante" Autoreparatur), man die Rechnung am Zoll aber nicht vorlegt bzw. Ausfuhr bestätigen lässt und ihm den Nachweis zurückschickt ...)



    Please allow overtaking. Frustration causes accidents. :pin

  • Letzter (technischer) Versuch, hier auf meine konkrete Einreise mit 17 Flaschen Destillat im Herbst letzten Jahres zu verlinken:

    Hier

    „Ich brauche keine Therapie — Ich muss einfach nur zurück nach Schottland“ :pin

  • Letzter (technischer) Versuch, hier auf meine konkrete Einreise mit 17 Flaschen Destillat im Herbst letzten Jahres zu verlinken:

    ClemensIV :

    Ja, jetzt kommt Licht in die Dunkelheit...

    Dieser letzte Link geht auf Eintrag #15 im Thread Whisky Delivery 2021 Experience zurück und da wären wir beim richtigen Eintrag.

    War leider etwas verwirrend - deshalb kamen auch meine Antworten dementsprechend, sorry.



    Du hast Deine 17 Flaschen mit inkl. Tax gekauft. Damit sollte m.M. nach nur noch Zoll und Verbrauchssteuer anfallen.

    Wie es ist, wenn der Wille zur Verzollung da ist, aber keiner vom Zoll möchte.... :gruebel3 k.A.

    Allerdings bleiben nach meinem Verständnis noch die Verbrauchssteuern offen. Aber da bin ich nicht so konform :/ , lasse ich mich gern eines Besseren belehren.

    ...denke nie gedacht zu haben, denn das Denken der Gedanken ist gedankenloses Denken ! :eule

  • Wenn Du mit Verbrauchssteuer die Mehrwertsteuer meinst, so ist diese in beiden Ländern aktuell 19% was vermutlich die elegante Zolllösung erlaubt.

    Aber ich habe da keine Ahnung von sondern gebe nur weiter was der Zollmensch (NL) mir auf dem Hinweg gesagt hat: Es käme nur die Branntweinsteuer dazu auf den Alkohol explizit.

    „Ich brauche keine Therapie — Ich muss einfach nur zurück nach Schottland“ :pin

  • Verbrauchssteuer ist meines Wissens nicht die Einfuhrumsatzsteuer/Mehrwertsteuer.

    Dann wird die Verbrauchssteuer auf Alkohol scheinbar jene Branntweinsteuer sein.

    ...denke nie gedacht zu haben, denn das Denken der Gedanken ist gedankenloses Denken ! :eule