Auf geht's zum Shopping (Taxfree)

  • Und dann hat man in UK viel gekauft, und noch ein wenig mehr, weil es ja die Steuer zurückgibt, achtet nicht auf die Freigrenzen der EU - kaum ist man zurück in der EU, stehen da die Kollegen und halten die Hand auf. :oha

  • Ich dachte, dass man bei "Steuerfrei" Einkaufen (ist ja "taxfree" und nicht "tollfree" also nur ohne MwSt des Einkauflandes nicht ohne Zollgebühren) an der Grenze sowieso seine Einkäufe deklarieren muss um die MwSt nachzuzahlen. Auch unterhalb der echten Zollfrei-Grenze. So kenne ich es jedenfalls aus "langst vergangenen Tagen" mit Schweden.  Und dann das andere mit zu deklarieren und Zollgebühren mit zu zahlen, sollte doch kein Problem darstellen.

  • dino

    Hat den Titel des Themas von „Auf geht's zum Shopping (Zollfrei)“ zu „Auf geht's zum Shopping (Taxfree)“ geändert.
  • Irgendwie stimmt das mit dem Steuerfrei/Taxfree. Ich hab die Überschrift mal angepasst, damit das etwas richtiger wird. :rotwerd


    Wenn man es genau betrachtet, wird hier nur die Doppelbesteuerung abgeschafft, die man bei Einkäufen in UK bisher hat. Man zahlt nämlich die UK VAT und dann musste man an der Grenze die Waren anmelden, um nochmal Einführumsatzsteuer zu zahlen, was viele aber wohl freiwillig nicht machen.


    Früher hieß das ganze "Duty-Free". Das war aber genau betrachtet nochmal was anderes, weil das ja nicht die Einkäufe in normalen Läden, sondern nur in den speziellen "Duty-Free-Shops" betraf und oft wirklich komplett abgabenfrei war.


    Irgendwie wirkt das ganze jetzt wieder wie ein politischer PR Stunt. Wenn die City of London jetzt massiv durch Touristen profitiert, die zum Shopping dort hinkommen, dann funktioniert das nur, wenn diese Touristen sich nicht gesetzeskonform verhalten und die Waren bei der Rückreise nicht anmelden.


    Aber gottseidank fahren wir ja nicht nach Schottland, weil man dort so gut shoppen kann.


    Nebenbei: Die Abgabenerhöhung auf Whiskey wird auch zurückgenommen :hey

  • Jetzt meldet sich der Zöllner in mir (auch wenn Wochenende ist ;) )


    - "Duty free" -shops im Zusammenhang mit dem Reisen von und nach Drittländern (also alles, was nicht in der EU ist): Diese Shops befinden sich sozusagen zwischen zwei Zollstellen. Regelmäßig also nach der Passkontrolle im Abreiseland, aber vor der Einreise ins Zielland. Klassiker: Flughäfen. Hier ist die Ware weder von Zoll, noch von Umsatzsteuer noch von Verbrauchsteuern (z.B. Tabak, Alkohol) belastet.


    - Die Shops auf den Fähren vor der Brexit-Zeit führten zwar verzollte, aber (wenn ich mich richtig erinnere) von den Verbrauchsteuern befreite Waren. 100% sicher bin ich mir da allerdings nicht.


    - Egal ob man in einem Drittland Waren duty free, vat-free oder voll verzollt und versteuert gekauft hat: Kommt man in die EU, gelten deren Regeln. Also alles jenseits der Freigrenzen muss angemeldet und der Abgabenerhebung zugeführt werden. Uns interessiert es nicht die Bohne, ob der aus Schottland eingeführte Whisky von VAT und/oder Alkoholsteuer befreit gekauft wurde oder ob die VAT vom Händler oder irgendeinem anderen erstattet werden soll: Die Einreisefreimengenverordnung lässt 1 Liter frei, und für alles darüber wollen wir Geld sehen. Auch bei der gekauften Halskette einer schottischen Designerin, Wert umgerechnet 1.000 Euro, haben wir kein Interesse an deren britischer VAT-Geschichte. 1.000 Euro liegen jenseits der Freigrenze, die Halskette ist nicht teilbar - also wollen wir auch dafür Geld sehen. Fies, oder?

    Aber so waren schon unsere Vorgänger im Mittelalter... :evil:


    Hach, waren das noch Zeiten, als man in Schottland frei von solchen Hintergedanken einkaufen konnte, wenn es einem gerade mal überkam. :(

  • Na ja, schaun wir mal. Ist ja bald soweit.

    Jetzt nur noch finden, wie hoch die Zollgebühren sind. Vor allem für Whisky. Das muss man vor dem Kauf ja jetzt mit einrechnen, ob es sich lohnt. Abgesehen vom Wechselkurs.

    Auf der Zollseite habe ich spontan nix gefunden. Da müssen wir mal durch die Seiten tauchen gehen. :gruebel1

  • Im Elektronischen Zolltarif (EZT), auf der zoll.de Seite aufrufbar, kann man für alle möglichen Waren die Abgabensätze finden (ist aber nicht ganz einfach). Schottischen Whisky findet man unter 22083030 - dann wird weiter unterschieden nach Single Malt, Single Grain, Blended, Flaschengröße usw. Tipp: Auf der EZT-Startseite "Einfuhr" wählen, ins Feld "Codenummer" 22083030 eintragen, und rechts das Feld "Wechsel in Warennomenklatur" und "Führungsstriche" auswählen. Dann unten links "Suche starten" und schon kann man suchen. Bei Whisky ist es recht überschaubar. Die Abgabensätze findet man unter "Maßnahmen".


    Unverbindlich, kostenlos und nicht gerichtsfest:

    Single Malt Scotch Whisky unterliegt einem Zollsatz von 0% (frei), Umsatzsteuer von 19%, und Alkoholsteuer von 1.303 € / l reiner Alkohol (d.h. je mehr vol%, desto teuer wird es).


    Bei der Einfuhr kann man anstelle des pauschalierten Satzes die Verzollung nach Zolltarif beantragen. Fragt mich bitte nicht nach den Formalitäten - das ist wirklich nicht mein Gebiet.

  • Super, Borderli, daß Du Dir mal die Mühe gemacht hast, das uns Laien zu erklären. Danke!


    Übrigens waren wir im Mai mit Stena Line (Hoek van Holland - Harwich) nach UK eingereist und da gab es wieder einen echten Duty Free Shop. Haben uns dort eine Literflasche besten Gins (The Botanist) gegönnt, die nur unglaubliche 26 Euro gekostet hat. In UK selber wäre man für 0,75 Liter so um die 40 Pfund losgeworden.

    So ein Liter hält auch ganz schön lange, jedenfalls bei uns ...

  • Unverbindlich, kostenlos und nicht gerichtsfest:

    Single Malt Scotch Whisky unterliegt einem Zollsatz von 0% (frei), Umsatzsteuer von 19%, und Alkoholsteuer von 1.303 € / l reiner Alkohol (d.h. je mehr vol%, desto teuer wird es).

    sind das 1,303€/l oder etwa 1303€/l


    Nur mal so, weil es den Zoll n Jmuiden nicht zu interessieren scheint…

    „Ich brauche keine Therapie — Ich muss einfach nur zurück nach Schottland“ :pin

  • Ah. Mir schien ja beides unrealistisch. Dann also 13,03€/l also Runde 10€/Flasche je nach Alkoholgehalt so als Schätzwert.

    „Ich brauche keine Therapie — Ich muss einfach nur zurück nach Schottland“ :pin

  • Nur mal so, weil es den Zoll n Jmuiden nicht zu interessieren scheint…

    Ich bin bisher der Meinung gewesen, dass es den Zoll in den Niederlanden wenig interessiert, wenn deutsche Staatsbürger mit zuviel Whisky als der gültigen Freimenge in die EU einreisen. Weil:

    erstens die Niederlande in diesem Fall für Deutsche Transitland wäre und

    zweitens in Deutschland angekommen, man -meines Wissens eh verpflichtet ist- sich bei den zuständigen Zollbehörden zu melden und die nötig werdende Steuern nachzuzahlen.

    Das ist die lästigste aber ehrlichste Variante. Alles andere ist halt Steuerhinterziehung. Bitte korrigiert mich in meinen Annahmen, wenn ich im Detail doch auf der falschen "Spur" bin.

    ...denke nie gedacht zu haben, denn das Denken der Gedanken ist gedankenloses Denken ! :eule

  • So habe ich die Infos u.a. von Borderli auch auf gefasst, das, auch wenn der Zoll in der Niederlande es nicht interessiert, bei einer Kontrolle in D man eine Zollanmeldung, wenn man über der Freimenge liegt, vorzeigen können sollte.

    Ist aber auch nur meine persönliche Interpretation ohne Gewähr auf Richtigkeit.

  • Streng genommen entsteht die Zollschuld durch Verbringen der Ware in die EU. Ort des Verbringens ist im Seeverkehr der Seehafen, im Landstraßenverkehr die Grenze, und im Flugverkehr der erste EU-Flughafen (falls man z.B. von UK über NL nach DE fliegt ist es der Flughafen in NL). Bei Überschreitung der Freimengen darf man sich nicht in den "grünen Ausgang" einreihen. Nachzulesen hier: Merkblatt der EU vom 13.11.2018 (Achtung: Das Merkblatt ist vermutlich nicht mehr in allen Punkten aktuell, die Sache mit den roten und grünen Ausgängen gab es jedoch früher schon für Drittländer).

    Oder auch hier: nochmal grüner Ausgang

    Hat man zuviel Whisky o.ä. im Reisegepäck, ist es ein Verstoß gegen die Zollvorschriften, wenn man den grünen Ausgang benutzt (siehe Beispiele im blauen Kasten)


    Wurde diese Trennung nach rotem und grünen Ausgang in den Häfen umgesetzt? Mein letzter Urlaub mit der Fähre war 2019. Falls ja: Roter Ausgang (oder rote Spur oder wie auch immer das umgesetzt wurde) nehmen, wenn man jenseits der Freimengen ist. Alles andere ist Glückssache.

  • Wurde diese Trennung nach rotem und grünen Ausgang in den Häfen umgesetzt?

    Sie stehen theoretisch zur Verfügung. Jedoch kann man praktisch die Fahrspur zur Ausfahrt in NL nicht verlassen. Man wir durch Pylone und Mitarbeiter "gezwungen" direkt zur "Passkontrolle" zu fahren und im grünen Bereich zu bleiben. Der rote Bereich ist die LKW-Spur. Zumindest ist dies in Ijmuiden so.

    In Calais ist mir dieses "Farbspiel" überhaupt noch nicht aufgefallen.

  • Jeder ist selbst verantwortlich wenn man Waren nicht anmeldet, denke das mit der Ausrede es war kein roter Bereich verfügbar klappt nicht ganz.


    Für mein Verständnis ist Whisky aktuell sowieso uninteressant:

    1. Da Standards teuerer sind wie in Deutschland

    2. Aktuell die Auswahl gering und die Qualitäten oft ebenfalls mäßig.

    Gut wenn man zum Campbeltown Festival oder nach Islay fährt kann mann schon die eine oder andere nette Abfüllung bekommen.

    Diese sind aber so hochpreisig, dass ein Verzollen auch nicht mehr so ins Gewicht fällt.


    Aus meiner Sicht sind die guten Zeiten wo man guten Whisky erwerben konnte der auch noch bezahlbar ist vorbei.


    Geschmeide: Ja gut, könnte interessant werden aber da gäbe es Möglichkeiten, aber wer fährt nach Schottland um sich hier einzudecken?


    Tweed na gut, nimmt halt auch viel Platz weg.


    Das ist meine Sicht und meine Erfahrung der letzen Jahre.


    Slainté

    Heinz

  • Ich fliege nächsten Samstag. Selbst wenn ich viel Geld ausgeben wollte: Der Koffer ist jetzt schon voll. :rotwerd

    Gut, Geschmeide und Klunker wären noch drin, aber damit kann ich so gar nichts anfangen. Die Freigrenze mit Sachen fürs Enkelkind ausreizen erfordert den Kauf eines zweiten Gepäckstücks und damit ein Upgrade des Flugs - ich werde in drei Wochen ruhigen Gewissens den grünen Ausgang am Flughafen nehmen können. Dabei würde ich doch so gerne mal die Kollegen rausklingeln (ich habe den roten Ausgang abends noch nie besetzt gesehen, da hängt immer nur so ein rotes Telefon). ;)

  • Dabei würde ich doch so gerne mal die Kollegen rausklingeln (ich habe den roten Ausgang abends noch nie besetzt gesehen, da hängt immer nur so ein rotes Telefon).

    :D :D :D :D :thumbup:

    ...denke nie gedacht zu haben, denn das Denken der Gedanken ist gedankenloses Denken ! :eule