Ob ein Händler die Steuer zurückerstattet liegt in seinem Ermessen (freiwilliges Entgegenkommen). D. h. er kann, muss aber nicht. Für viele kleinere Händler lohnt sich der Aufwand nicht, gerade wenn die Fälle (weitab von Landesgrenzen) eher selten sind. Ob die Destillen in Schottland das überhaupt anbieten, müsste man jeweils nachfragen.
Bei der Ausfuhr lässt man sich das entsprechende Ausfuhr-Formular (keine Ahnung ob es das überhaupt in GB gibt) bzw. die Rechnung (unbedingt auf eigenen Namen mit Anschrift) abstempeln = Nachweis Export.
Hat man Einfuhr-Abgaben zu zahlen, geht man mit der Rechnung/dem Formular zum Schalter des Einfuhrlandes und die rechnen einem aus, was zu zahlen ist, man bekommt einen Beleg und noch ein Stempelchen.
Das abgestempelte Dokument (Exportnachweis) kommt irgendwann zurück zum Händler und er kann daraufhin die MwSt rückerstatten. Entweder bringt man es persönlich vorbei oder kann es (das Original) - nach Absprache mit dem Händler - per Post zusenden (mit Bankdaten zum Überweisen der MwSt). Der Zeitraum für die Rückerstattung schwankt von Händler zu Händler, mal sind es nur ein paar Monate, manchmal ein Jahr, darüber geht es meist nicht mehr.
Dann gibt es natürlich auch noch Global Blue/Tax free shopping. Das wird man sicher auch in GB kennen (sehe gerade, da hat sich natürlich was geändert) . Vorgehen wie oben, nur dass man hier nicht selber zum Händler muss sondern der Anbieter dieses Service die Abwicklung für einen übernimmt. Auszahlung der MwSt (bzw. dem, was davon übrig bleibt, weil die sich das auch gut bezahlen lassen) entweder an einem grenznahen Schalter der Firma oder manchmal gibt es solche Stellen auch an grösseren Bahnhöfen, vermutlich auch an Flughäfen ...(Orte werden sicher in der App angezeigt, die es inzwischen auch gibt)
Das sind meine Erfahrungen bezüglich Export aus der EU in ein Nicht-EU-Land. Umgekehrt wird es ähnlich ablaufen.
Meine Erfahrung (Einkauf D in die CH importiert) beschränken sich allerdings auf Grenzübertritte mit dem Auto. Beim Fliegen haben wir es bislang vermieden, über Freigrenzen mitzubringen, weil die korrekte Verzollung allenfalls zu viel Zeit gekostet hätte (und 15,- CHF/Liter bei Mengen über der 1l Freigrenze für Hochprozentiges ist auch nicht gerade wenig Geld - vor allem, wenn man davon ausgehen muss, die MwSt nicht zurück zu erhalten und allenfalls auch noch die MwSt für das Land, in das man importiert, zahlen zu müssen).
Alles anzeigenMeine Erfahrung mit der Schweiz war.
Ich bekommen beim Händler eine Rechnung mit der ausgewiesenen retoure Steuer, geh zum Schweizer Zoll und bekomme das Geld.
Dann hole ich meine Ware und gehe zum deutschen Zoll und bezahle da meine Steuer.
Hier war aber der Händler direkt an der Grenze, also relativ einfach.
Ich möchte alles gerne richtig machen aber den Briten die Steuern nicht lassen.
Am Schweizer Zoll Geld erhalten Das würde mich jetzt doch sehr wundern ...
Am CH Zoll gibt es den Stempel, am D Zoll zahlst du die Abgaben/evtl. auch Steuern, beim Händler bekommst du das Geld zurück.